NEWSLETTER SEPTEMBER 2019

Aus dem Vorstand

40 Jahre svu|asep – Im 2020 wird gefeiert!

Der "Ökologenverband" aus der Gründungszeit der 80iger Jahren wird nächstes Jahr 40 Jahre alt! Wir freuen uns, das Jubiläumsjahr mit unseren Mitgliedern im 2020 zu feiern.

Der Termin für die Mitgliederversammlung wird demnächst bekannt gegeben. Mehr Informationen dazu auch auf unserer LinkedIn-Seite: https://www.linkedin.com/groups/13717672/

Workshop Studiengangsinitiative „Bachelor Umweltingenieurwissenschaften"

Anfangs Juli haben Ralf Sigrist und Stefano Wagner als Vorstandsmitglieder svu|asep am Workshop zur Bachelorausbildung zum Umweltingenieur ETH am Institut für Umweltingenieurwissenschaften teilgenommen.

Die sehr konstruktive Diskussion hat uns erlaubt die praktischen Bedürfnisse v.a. der Beratungsbüros, also der Grossteil der Betriebe wo unserer Mitglieder tätig sind, zu beschreiben und daraus mögliche Schwerpunkte der künftigen Ausbildung zu eruieren.

Daneben war es auch wichtig, den svu|asep als DER Verband der Umweltfachleute zu präsentieren und daraus eventuell weitere gemeinsame Veranstaltungen mit der ETH Zürich zu definieren.

Zweite Information über die Neustrukturierung der Expertengruppen

Die ersten Schritte für die Neustrukturierung der Expertengruppen des svu|asep wurden unternommen. Alle an den Expertengruppen Teilnehmenden wurden inzwischen in einer Umfrage angeschrieben und über den „Stand der Dinge“ befragt. Ebenso gab es die Möglichkeit, Anregungen einfliessen zu lassen.

Der Rücklauf der Umfrage spiegelt zum Teil die Aktivität der Expertengruppen wieder und kann mit zurückhaltend beschrieben werden. Dennoch soll das Konzept der Expertengruppe noch nicht vollständig aufgegeben werden, da es sich in der Vergangenheit auch als hilfreiches Instrument erwiesen hat.

Daher wird nun in einem zweiten Schritt der Rücklauf aus der Umfrage genauer analysiert und die Anzahl der Expertengruppen reduziert. Dabei wird Rücksicht auf deren Aktivität und bisherigen Arbeiten genommen. Darüber hinaus wird genauer untersucht, ob die Funktion der Expertengruppen auch über andere Wege erfüllt werden kann. Ziel ist es, bis Ende Jahr die Neustrukturierung abgeschlossen zu haben.

Der svu|asep im Forum Landschaft, Alpen, Pärke (FoLAP)

Der svu|asep bringt sich über das Plenum des FoLAP aktiv zu Fragestellungen bezüglich Landschaft ein. Als Experten- und Netzwerkpool für landschaftliche Fragestellungen hat das FoLAP ein Plenum ins Leben gerufen. Die Startveranstaltung des Plenums hat am 28. Juni 2019 stattgefunden.

Die Mitglieder des Plenums werden durch das Kuratorium gewählt. Der svuIasep will im Plenum seine Erfahrungen im Umgang mit landschaftlichen Ressourcen aktiv einbringen und kann mit seinem Netzwerk zur Wissensverbreitung beitragen. Dabei geht es bspw. um das Mitwirken bei der Gestaltung und Durchführung von Veranstaltungen oder um das Korreferieren von Stellungnahmen zu landschaftlichen Vorlagen. Delegiert seitens svuIasep ist Bruno Käufeler.

UBB - Qualitätsstandard

Zusammen mit der Berufsgruppe Umwelt des sia (BGU) setzt sich der svuIasep für eine Verbesserung der Qualität bei Dienstleistungen zur Umweltbaubegleitung ein.

Ende 2018 fand zum Thema UBB- Qualitätsstandard eine Werkstatt mit ausgewählten Vertretern von Verwaltung, Bauherrschaft, Verbänden und Auftragnehmenden statt. Unter der Trägerschaft der BGU (Berufsgruppe Umwelt / sia) ist die Werkstatt nun ausgewertet und Vorschläge für die weitere Umsetzung liegen vor. Als Aufgabenpakete, in welchen eine Qualitätsverbesserung erreicht werden soll, stehen z.Zt.  'Rahmenbedingungen', Grundlagen, Tools', 'Rollenverständnis' sowie 'Aus- und Weiterbildung' im Vordergrund. Im Jahr 2020 sollen die Aufgabenpakete anlässlich einer zweiten Werkstatt konsolidiert und ihre Bearbeitung gestartet werden. Eine breitere Vernehmlassung ist in der Folge vorgesehen.

Vernehmlassungen

Frische Brise vor dem Sommer

2019 beschäftigten den svu|asep u. a. Vernehmlassungen zum Windenergiekonzept des Bundes und zur USG-Änderung in Sachen Neobiota. Bei beiden Problemkreisen zeigten sich die Schwierigkeiten, mit (zwangsläufig) vereinheitlichenden Regelungen auf Bundesebene der ausgeprägten geografischen Vielfalt in unserem Lande gerecht zu werden.

Das Windenergiekonzept soll - gemäss Mitwirkungsverfahren des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) überarbeitet werden. Die Resultate neuerer Messungen sollen direkt einfliessen. Da selbst im svuIasep Vorstand unterschiedliche Grundhaltungen zur Windenergie bestehen, war es uns besonders wichtig, eine ausgewogene, differenzierende Stellungnahme zu verfassen:

Positiv werten wir, dass es neu vier statt nur drei Schutzgebietskategorien gibt: diese «Verfeinerung» der Skala bedingt aber, dass die Begriffe noch entsprechend präzisiert werden. Zudem stellen wir fest, dass der Begriff «Gebiet» im Rahmen des Windenergiekonzeptes schwammig bleibt und auch im raumplanerischen Kontext bisher kaum stabil definiert wurde.

Trotz der Schwierigkeit, den «überdurchschnittlichen Windertrag» gesamt­schweizerisch einheitlich zu definieren, sollte diese zentrale Definition NICHT «tel quel» an kantonale Instanzen «delegiert» werden. Der svu|asep hat daher grossräumige, teils kantonsübergreifende «Windregionen» vorgeschlagen, um so bspw. auch innerhalb des Jurabogens eine Konzentration der Wind­energienutzung auf die ertragsreichsten Areale zu verlangen:

Der svuIasep erachtet zudem einige der BLN Gebiete als zu grossräumig angeordnet, als bei Ihnen ein generelles, flächendeckendes «Verbot» der Windenergienutzung deklariert werden sollte. Vielmehr ist «die Anzahl der betroffenen AREALE innerhalb von geografisch/kulturellen Landschafts­einheiten» (wie bspw. Ajoie (JU), Beroche (VD/NE), Napfbergland (BE/LU), Neckertal (SG/AR), Seerücken (TG/ZH), etc. etc…) möglichst gering zu halten.

Kleinere und innovative Windenergieanlagen fallen beim nationalen Windenergiekonzept völlig «zwischen den Maschen» durch… (Bild: Matthias Gfeller)

Stellungnahme zu Neobiota

Der der svu|asep bezieht zur Änderung des Umweltschutzgesetzes in Sachen Neobiota kritisch Stellung: Auch hier zeigt sich die Schwierigkeit, mit vereinheitlichenden Regelungen auf Bundesebene der klimatischen und geografischen Vielfalt in unserem Lande, sowie einer teilweise gut eingespielten Praxis in (einzelnen) Kantonen gerecht zu werden.

Neue Definition des Begriffes «gebietsfremd» gefordert: Grundsätzlich ist diese Revision des Umweltschutz-Gesetztes sehr dringend. Sie darf jedoch die Praxis der Kantone, dort wo sie zielgerichtet und konsequent durchgesetzt wurde (bspw. asiatischer Laubholzbock in Winterthur) nicht einschränken oder behindern.

«gebietsfremd» wurde in der Freisetzungsverordnung des Bundes wie folgt definiert: Zitat FrsV, Art. 3, Begriffe, Buchstabe f: «gebietsfremde Organismen = Organismen einer Art, Unterart oder tieferen taxonomischen Einheit, wenn 1.deren natürliches Verbreitungsgebiet weder in der Schweiz noch in den übrigen EFTA- und den EU-Mitgliedstaaten (ohne Überseegebiete) liegt, und…»

Es sollte einleuchten, dass rein politische Gebietseinheiten nicht zielführend sind, wenn es um die Verbreitung von invasiven Pflanzen oder Tieren geht: Was auf der Alpen-Südseite auf Grund des Vorkommens natürlicher Feinde oder Konkurrenten nicht invasiv ist, könnte «plötzlich» auf der Alpen-Nordseite invasiv werden (und evtl. auch umgekehrt).

Der svuIasep begrüsst ausdrücklich, dass der Bund rasch eine schweizweit gültige Koordination und vor allem auch eine klar definierte Verpflichtung der Grundeigentümerinnen zur Bekämpfung invasiver Arten anstrebt.

Es ist aber unabdingbar, dass regional differenzierten Aspekten mehr Beachtung geschenkt werden muss und allen Kantonen die Kompetenz einzuräumen ist, zusätzlich zu Bundeserlassen regional abweichende, verschärfende oder vorgezogene Massnahmen zu treffen.

Leider sind gewisse öffentliche Betriebe in Sachen Bio-Sicherheit keine Musterknaben (Bild: Matthias Gfeller)

Spannendes aus dem Umweltbereich

Elisabeth und Oscar Beugger-Preis für Natur- und Landschaftsschutz 2020

Der Elisabeth und Oscar Beugger-Preis für Natur- und Landschaftsschutz wird 2020 zum siebten Mal vergeben. Mit dem Preis werden private oder öffentlich-rechtliche Institutionen ausgezeichnet für beispielhafte Projekte in den Bereichen Artenschutz und Artenförderung, Schutzgebiete und Landschaftsschutz. Die Preissumme beträgt CHF 50'000.00.
 
Thema des Preises 2020: Projekte gegen das Insektensterben. Pro Natura sucht im Auftrag der Emanuel und Oscar Beugger-Stiftung herausragende Projekte zu diesem Thema.
 
Download: Ausschreibungstext