NEWSLETTER MÄRZ 2019

Aus dem Vorstand

Der svu|asep lädt Sie für die nächste Mitgliederversammlung an die Eidgenössische Technische Hochschule Lausanne (EPFL) ein: Sie können an «Round Tables» über die Zukunft des svu|asep mitdiskutieren, erhalten einen Einblick in die Entwicklung des EPFL-Campus und lernen die Energieversorgung einer Grossüberbauung kennen. Wir freuen uns über Ihre Anmeldung!

Am Morgen findet für Mitglieder im Starling Hotel in Lausanne die Versammlung statt. Im Zentrum steht die strategische Ausrichtung des svuIasep. Sie können an «Round Tables» die Weichen für die Zukunft des svu|asep mitstellen, bevor es zum gemeinsamen Stehlunch übergeht.

Danach wird ein Projekt zum Thema energetische Herausforderung vorgestellt: Für die Heizung und Klimatisierung des Campus wird das Wasser des Genfersees genutzt. Diese Präsentation wird Ihnen einen Einblick bieten, wie die EPFL diese energetischen Herausforderungen an ihrem Standort konkret angehen möchte und wie das Projekt in Einklang mit den Umwelterfordernissen gebracht werden konnte, die sich im Zusammenhang mit bestehenden Biotopen stellen. Ausserdem bietet die Besichtigung Gelegenheit, sich ein Bild zu machen, wie sich der Standort im Verlauf der letzten Jahre zu einem eigentlichen Campus entwickelt hat, der sich durch eine erstaunliche architektonische Vielfalt auszeichnet.

Informationen und Anmeldung

Zusammenarbeit mit der Bodenkundlichen Gesellschaft

Der svu|asep nimmt Einsitz in der Auswahl- und Anerkennungskommission der Bodenkundlichen Gesellschaft (BGS). Damit stärkt der svu|asep seine Zusammenarbeit mit verwandten Umweltverbänden.

Der Vorstand der BGS hat Bruno Käufeler (IMPULS AG) als Vertreter des svuIasep in die Auswahl- und Anerkennungskommission (AAK) gewählt. Die AAK prüft Gesuche von Bodenkundlern im Hinblick auf die Aufnahme in die Liste der Bodenkundler und auf die Anerkennung als zertifizierte Bodenkundliche Baubegleiter (BBB BGS). Bruno Käufeler bringt als praktizierender und zertifizierter BBB BGS den praktischen Bezug in die Kommission. Als Vertreter des svuaIsep schafft er die Verbindung zu einem auch für den svuIasep wichtigen Umweltbereich.

Aus dem sia

UBB - wie weiter?

Im Tätigkeitsfeld der Umweltbaubegleitung (UBB) bestehen verschiedene Defizite. Ende 2018 hat die Berufsgruppe Umwelt (BGU) des sia mit dem svu|asep eine Werkstatt zum Thema UBB organisiert. Resultat ist eine Sammlung vieler Ansätze zur Verbesserung der Situation.

Die BGU will die vielfältigen Anregungen aus der Werkstatt nun in einem nächsten Schritt durch das Büro IMPULS AG auswerten lassen. Bis im Sommer 2019 werden Themenfelder identifiziert, in denen - voraussichtlich in Form von definierten Projekten - Verbesserungen im Tätigkeitsfeld der UBB erreicht werden sollen. Es geht dabei v.a. um Aus- und Weiterbildung, um Verantwortung der Bauherrschaft und Unternehmer, um Fragen der Submission und Pflichtenhefte sowie um Verbesserungspotenzial im Prozess und im Vollzug. Ab Sommer 2019 soll der Kreis der (bisher) Involvierten erweitert werden. Am 26. März 2019 organisieren die Kantone Bern und Solothurn wiederum ihre UVP-Tagung. Dabei wird in einer spezifischen Werkstatt auch das Thema 'Qualität der UBB - wo drückt der Schuh?' behandelt. Dabei sollen v.a. die Erfahrungen der Praktiker zusammengetragen werden.

Aus den Vernehmlassungen

Bedingungen bei der (Wieder-)Konzessionierung bestehender Wasserkraftwerke:

Seit Dezember 2018 beschäftigen den svu|asep hauptsächlich drei Vernehmlassungs­antworten: Erstens die Agrarstrategie des Bundes bis 2025, zweitens die Festsetzung von Tempo-30 Zonen als Lärmschutzmassnahmen und drittens Änderungen der gesetzlichen Grundlagen für die Konzessionierung von Wasserkraftwerken.

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK) des Nationalrates hat den svu|asep und weitere Fachverbände eingeladen, zur beabsichtigten Änderung des Wasserrechtsgesetzes (WRG) Stellung zu beziehen. Bei der Erneuerung einer Wasserrechtskonzession für mittlere und grosse Kraftwerke ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) vorgeschrieben. Im entsprechenden Kontext blieb oft unklar, was unter «Ausgangszustand» gemäss Umweltschutzgesetz verstanden wird.

Eine Kommissionsmehrheit möchte den «Ausgangszustand» neu als «Zustand zum Zeitpunkt der Konzessionserneuerung» definieren. Das würde einerseits bedingen, in die kantonale Gewässer­hoheit gemäss Bundesverfassung einzugreifen: Wir wehren uns - in Absprache mit dem Schweizerischen Ingenieur- und Architektenverein (SIA) - gegen eine derartige Simplifizierung von Umweltverträglichkeitskriterien. Anderseits sollen nach unserer Ansicht grundsätzlich alle Wasserkraftwerke dem Gebot einer stetigen Vermeidung negativer Umwelteinflüsse unterstehen (z. B. im Bereich des landschafts-ökologischen Ausgleichs und/oder beim Restwassermanagement).

Dieses Vermeidungsgebot muss analog zu Anforderungen bei anderen Kraftwerkstypen gelten: Bei jeder Erneuerung eines Werks sind automatisch die neuesten Umweltstandards (bspw. Luftreinhaltung oder Erdbebensicherheit…) einzuhalten. Der svu|asep fordert, dass sich die Betreibenden von Wasserkraftwerken auch künftig bei der Erneuerung ihrer Konzession um aktuellste ökologische Erkenntnisse und gewässerschutz­rechtliche Anforderungen kümmern. Ebenso schlagen wir vor, dass bestehende Werke bei ihrer Re-Konzessionierung gleichgestellt sind gegenüber solchen, die eine komplett neue Anlage planen.

Materielles zur Agrarpolitik 2022 - 2025 (AP22+)

Mit der Agrarpolitik ab 2022 (AP22+) werden die künftigen Rahmenbedingungen des Bundes für landwirtschaftlich-ökologische Leistungen festgesetzt. Vieles in der AP22+ stammt aus altbekannter Direktzahlungspraxis ohne «grosse Würfe» zu wagen. Unsere Stellungnahme wurde in Koordination mit sia(BGU) und SVGW verfasst:

Die aktuelle Version der AP22+ zeigt leider weder eine klare Fokussierung auf das Wesentliche, noch den Verzicht auf wenig wirksame oder gar kontraproduktive Massnahmenpakete auf: Wenn beispielsweise der Bundesrat die AP22+ als Gegenvorschlag zur Trinkwasserinitiative etablieren möchte, dann muss er seine Agrarpolitik deutlich präzisieren: Beim «ökologischen Leistungsnach­weis» reicht es nicht mehr, lediglich eine: (Zitate) «ausreichende Begrenzung der Nährstoffverluste» und eine «ausreichende Förderung der Biodiversität» zu verlangen; Vielmehr braucht es gemäss svu|asep eine «wirkungsvolle Begrenzung der Nährstoffverluste, entsprechend standortkundlich und klimarelevant definierter Absenkpfade; sowie die Förderung der Biodiversität, welche sich an regionalen Qualitätszielen orientiert.»

Ferner bleibt unklar, mit welchen Massnahmen die Landwirtschaft ihre Anpassungsfähigkeit gegenüber dem Klimawandel verbessern und ihre Risiken minimieren kann. Es fehlen konkrete Massnahmen seitens der Agrarpolitik zur Reduktion der Treibhausgase; obschon die Böden als CO2-Senke eine wesentliche Rolle spielen könnten.

Die Entwicklung regionaler Landwirtschaftsstrategien begrüsst der svu|asep grundsätzlich; aber es geht aus den aktuell bekannten Unterlagen nicht hervor, wer konkret und vor Ort die Verantwortung für die Erarbeitung dieser Strategien trägt. Eine klare Haltung des Bundes zu Langfristzielen wird vermisst. Gerade jetzt wären starke Verknüpfungen mit anderen nationalen Strategien (z. B. Bodenstrategie und Raumplanung oder Ressourcenschutz beim Trinkwasser) zu gewährleisten.

Tempo 30 km/h als wirksame Lärmschutzmassnahme innerorts ermöglichen

Im Bereich des Lärmschutzes zeichnet sich die Gefahr einer Vermischung zwischen Bundeskompetenzen und kantonalen Verantwortlichkeiten ab: Insofern, als Kantone entlang der Kantonsstrassen gegen Lärm kämpfen, ihnen aber ein wirksames Mittel dazu – nämlich Tempo 30-Zonen – durch Bundesrecht verwehrt würde.

In der zuständigen Kommission des Ständerates wird derzeit Tempo 30 als Lärmschutzmassnahme innerorts diskutiert: Auch hier wehrt sich der svu|asep in Abstimmung mit dem schweizerischen Ingenieur- und Architektenverein (SIA) gegen eine Überregulierung auf Bundesebene: Bei übermässiger Lärmbelastung ist eine Temporeduktion oftmals eine akustisch sinnvolle und kostengünstige Massnahme zur Reduktion des Lärms. Eine Verringerung der gefahrenen Geschwindig­keit von Tempo 50 auf Tempo 30 bewirkt eine Reduktion des Beurteilungspegels um drei Dezibel.

Diverse Untersuchungen haben gezeigt, dass die Einführung von Tempo 30 bei stark durch Verkehr belasteten Hauptstrassen nicht leistungsmindernd ist. Zum einen verringert Tempo 30 den sicheren Abstand zwischen einzelnen Fahrzeugen, was die effektive Kapazität der Strasse erhöht. Zum anderen wird der Verkehr verstetigt, was die Staubildung durch Abbremsmanöver bei Einmündungen, Zufahrten oder Parkplätzen verringert.

Übermässiger Lärm macht krank und schränkt raumplanerische Handlungsspielräume ein. Er verursacht jährlich volkswirtschaftliche Kosten in Milliarden­höhe. In der Schweiz ist jede siebte bis achte Person von übermässigem Strassenverkehrslärm und seinen Folgen betroffen. Der svu|asep setzt sich dafür ein, dass diese gesundheits- und umweltrelevanten Fach-Argumente in der politischen Diskussion nicht untergehen.